Honorar

 

 

 

Die telefonische Kontaktaufnahme erfolgt für Sie kostenlos und ist unverbindlich.

 

Grundlage einer erfolgreichen Therapie ist im Anschluss ein ausführliches Erstgespräch
inclusive Anamnese.
Bitte planen Sie dafür 1 – 1,5 Stunden ein.

 

Bitte lassen Sie alle Symptome im Vorfeld von einem Arzt abklären. Symptome der Überlastung, Angst, Schlafstörungen usw. können Zeichen für eine organische Erkrankung sein und bedürfen einer medizinischen Behandlung.

 

 

 Erstgespräch inclusive Anamnese

  • Einzelsitzung 60 Min.                             80 €
  • Einzelsitzung 90 Min.                            110 €

 

Psychotherapie/EMDR

  • Einzelsitzung 60 Min.                             80 €
  • Einzelsitzung 90 Min.                            110 €

 

Psychotraumatologische Fachberatung

für Betroffene,

Angehörige oder Fachkräfte

  • Beratungsgespräch 60/90 Min.       80/110 €

 

 

Absageregelung und Ausfallhonorar

Eine Absage Ihrerseits bis spätestens 48 Stunden (2 Tage) vor dem vereinbarten Behandlungstermin ist kostenfrei.

Sie können schriftlich oder telefonisch absagen.

Erfolgt Ihre Terminabsage entweder kurzfristiger oder wird ein fest vereinbarter Termin von Ihnen nicht in Anspruch genommen, fällt ein Ausfallhonorar in voller Höhe an und die Kosten werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

 

Das Honorar für die jeweilige Psychotherapiesitzung oder für ein Erstgespräch ist unmittelbar am Ende jeder Sitzung bar zu begleichen. Auf Wunsch wird eine Rechnung ausgestellt.

 

Ich arbeite in privater Praxis nach dem Heilpraktikergesetz, daher werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Abrechnungen der Psychotherapiesitzungen erfolgt über Privatabrechnung (Selbstzahler). Jedoch erstatten manche privaten Krankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen anteilmäßig die Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Bitte Informieren Sie sich bezüglich einer Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.

Die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen sind als Sonderausgaben für außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.

 

Das Verfahren der privaten Abrechnung hat den Vorteil für Sie dass Ämtern, Kassen und dem Arbeitgeber ihre private Situation nicht bekannt wird, das heißt, Sie werden nicht aktenkundig und Ihre ganz persönlichen Belange bleiben Ihre private Angelegenheit.

 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie halte ich mich an die Schweigepflicht.

 

Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Honorare für Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie von der Umsatzsteuer befreit.